Auswirkungen auf die PKV: Beitragsmessungsgrenze steigt 2017

Übergang in die private Krankenversicherung –
Bemessungsgrenzen werden 2017 angehoben

Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2017 angehoben. Sie steigt von derzeit 4.237,50 Euro auf 4350 Euro bundeseinheitlich. Parallel dazu wird die Versicherungspflichtgrenze neu festgelegt. Sie hat einen wesentlichen Einfluss darauf, wenn sozialversicherungspflichtig Angestellte sich privat absichern können – und auch darauf, wann die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung endet. Die Anhebung wird jährlich auf Beschlussebene durch die Bundesregierung geprüft und entsprechend durchgeführt.


Auf wen hat das Auswirkungen?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des Jahresarbeitsentgelts die Beiträge für die Sozialversicherung relativ zum Einkommen bemessen werden. Einkommen, die höher liegen, als die Beitragsbemessungsgrenze festlegt, werden dabei nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze bewertet. Die Erhöhung hat vor diesem Hintergrund hauptsächlich Wirkung auf größere Einkommen.

Ebenfalls wird in diesem Zuge die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Sie regelt für Angestellte und Arbeitnehmer, bis zu welchem Jahresarbeitsentgelt sie bei einer öffentlichen Kasse versichert sein müssen. Übersteigt das Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, kann der Angestellte frei wählen, welche Art der Krankenversicherung er bevorzugt.


Abweichende Regelung in der privaten Krankenversicherung

Im Unterschied zur Sozialversicherung wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (und damit auch zum Anteil der ebenfalls privat organisierten Pflege-Pflichtversicherung) an den konkret versicherten Leistungen berechnet. Die Beiträge werden also unabhängig von der Höhe des Einkommens festgelegt und vertraglich vereinbart.

Selbstständige profitieren in diesem Zusammenhang relativ frühzeitig davon, denn sie müssten den vollen Anteil der Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen, von denen bei Angestellten der Arbeitgeber seinen Anteil trägt. Angestellte hingegen müssen nach Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) rechnen: Sozialversicherung oder private Krankenversicherung? Ein Anstieg der Bemessungsgrenzen verstärkt in vielen Fällen die Argumente dafür, den Abschluss einer privaten Absicherung zu prüfen.


Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze müssen geprüft werden

Besondere Rücksicht auf ihren Versicherungsstatus müssen Angestellte nehmen, deren Jahreseinkommen an der bisherigen Grenze lag oder in 2017 liegen wird. Unterschreitet das aktuelle Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (entspricht der Versicherungspflichtgrenze), setzt automatisch die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung wieder ein.

 

Veröffentlicht in PKV News & Infos

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