Krankenkassenfusionen 2017 – Was passiert mit den Versicherten?

Zusammenschlüsse von Krankenkassen 2017 – Folgen für die Versicherten

Infolge der Reform der Krankenkassen von 2008, sind auch in diesem Jahr wichtige Fusionen bei den gesetzlichen Kassen zu beobachten.

2017 stehen 4 größere solcher Verbindungen und Neuzusammenschlüsse an.

Die wichtigsten Zusammenlegungen finden statt zwischen:

  • der „Barmer GEK“ und der „Deutsche BKK“ zur BARMER
  • der „BKK VBU“ und der „Vereinigte BKK“ zur BKK VBU
  • der „energie-BKK“ und der „E.ON BKK“ zur energie-BKK
  • und der „pronova BKK“ mit der „BKK Braun-Gillette“ zur pronova BKK

Änderungen für die Versicherten bei der BARMER

Die größte Fusion betrifft dabei die BARMER. Die Änderungen betreffen über 8 Millionen Versicherte bei der BARMER GEK und über 1 Million Versicherte bei der Deutsche BKK.

Die BARMER GEK verwaltete nach eigenen Angaben bisher ein Haushaltsvolumen von 29,8 Milliarden Euro.

Was ändert sich für die Versicherten?

Zunächst gewinnen die beim kleineren Fusionspartner Deutsche BKK versicherten Arbeitnehmer eine Anzahl von Servicestellen hinzu. 420 Stück führt die BARMER GEK selbst bisher an. Zusätzlich wird das erweiterte Online- und Serviceangebot am Telefon beworben.

Weitergehende Änderungen gibt das Unternehmen noch nicht bekannt. Allgemein weist die Deutsche BKK auf die verbesserte Stellung bei gesundheitspolitischen Diskussionen hin und einem generellen Ansinnen, Verbesserungen in der Vorsorge und bei Zahnbehandlungen gewähren zu wollen.

Konkrete Änderungen und Leistungsanpassungen will das Unternehmen auf der eigens eingerichteten Website www.deutschebkk-wird-barmer.de rechtzeitig bekanntgeben. Auch über personelle Änderungen liegen noch keine konkreten Angaben vor.


Administrativer Übergang gewährleistet

Der Übergang soll für die Mitglieder der Deutsche BKK möglichst reibungslos gestaltet werden. So behalten die Versichertenkarten der Deutsche BKK ihre Gültigkeit, bis neue Dokumente durch die BARMER zugesandt wurden.

Kunden der BARMER GEK müssen sich nicht auf besonders tiefgreifende Änderungen einstellen.


Aufrechterhaltung von Partnerschaften mit Unternehmen

Zentral gibt die Deutsche BKK bekannt, dass die Partnerschaften und Kooperationen mit großen und mittleren Unternehmen bestehen bleiben.

Dazu zählen Partnerschaften u.a. mit:

  • Bahlsen GmbH & Co. KG
  • Bayer AG
  • Deutsche Post DHL Group
  • Henkel AG & Co. KGaA
  • MAN SE
  • Rheinmetall Group
  • Volkswagen AG

Sonderkündigungsrecht bei der Fusion

Durch die Tatsache der Fusion allein entsteht den Versicherten zunächst kein Sonderkündigungsrecht. Nur, wenn erstmalig Zusatzbeiträge erhoben würden oder Leistungskürzungen im Sinne einer faktischen Beitragserhöhung angekündigt werden würden, käme ein solches zustande.

Dennoch können die Versicherten ihre Kasse wechseln. Es gelten die regulären Kündigungsfristen. Zum Vollzug des Wechsels muss der aktuellen Kasse eine gültige Bescheinigung über die nahtlose Folgeversicherung vorgelegt werden. Sonst erhält die Kündigung keine Rechtskraft.

Die Fusion der Kassen soll zum 1.1.2017 vollzogen werden.

 

Veröffentlicht in PKV News & Infos

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