Private Reiseversicherung der GKV rechtswidrig!

Versicherung von Leistungen im Ausland

Gerade ein Europa der offenen Grenzen – „Brexit“ hin oder her – führt dazu, dass sich auch die Lebens- und Arbeitsbereiche der Bevölkerung internationalisieren. Aber auch das „klassische“ Urlaubs- und Reise-Segment unterliegt einer hohen Mobilität, denn die logistischen Anforderungen sind nicht reisebehindernd.

In diesem Zusammenhang wird jedoch eine effiziente Absicherung gegen Schäden im Ausland wichtiger. Das betrifft zum einen Sachwerte – ganz besonders aber die Absicherung von Kosten für medizinische Versorgung im Notfall.


„Ich bin doch nur in Spanien, da gilt die gesetzliche Krankenversicherung!“

Ja und nein. Der erweiterte Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen (GKV) erstreckt sich in der Idee auf das medizinische Standard-Niveau in den bereisten EU-Mitgliedsstaaten. Nicht mehr. Denn insbesondere bisherige private Zusatzleistungen, die von den gesetzlichen Kassen oft unentgeltlich angeboten wurden, sind nunmehr hinfällig. Und die Abrechnung der standardisierten Leistungen im Ausland führt häufig zu praktischen Problemen: Die beteiligen Kostenstellen sind sich schlicht uneins, welche Kosten sie berechnen bzw. übernehmen wollen und sollen.


Zusätzliche Absicherung ist in Europa und weltweit angezeigt

Mit Urteil aus dem Mai des Jahres stellt das Bundessozialgericht fest: Der Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen darf nicht künstlich erweitert werden. Die pflichtversicherten Mitglieder müssen extra bereitgestellte Leistungen auch extra bezahlen. (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 1 A 2/15 R)

Das führt dazu, dass der grundlegende Schutz der GKV, der ohnehin privat erweitert werden sollte, mit wirkungsvollen Ergänzungen versehen werden muss. Nicht nur bei Ausflügen oder Aufenthalt im europäischen Ausland, um höhere, tatsächlich angefallene Kosten zu deckeln. Besonders der weltweite Schutz ist von Bedeutung, denn Rücktransporte sind meist kostenintensiv und werden von einem privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen getragen. Die Abrechnung mit der gesetzlichen Kasse führt meist ins Leere, da häufig nur medizinisch notwendige Transporte erstattet werden sollen, die einfache Rückführung von vermindert reisefähigen Personen ist häufig nicht Teil der Leistungen.


Medizinische Leistungen: Ein Abrechnungsproblem der Versicherer

Kosten für medizinische Behandlungen müssen meist vom Patienten selbst direkt im Ausland getragen werden. Größere Eingriffe werden in Rechnung gestellt, denn der Patient ist in der Regel direkter Vertragspartner der behandelnden Stelle. Alle Abrechnungsprobleme – was ist eine Leistung auf Standard-Niveau, was muss die GKV zahlen, was trägt die Zusatzversicherung – liegen im Verantwortungsbereich des Patienten selbst.

Eine private Zusatzversicherung kann diese Probleme weg vom Patienten verlagern. Hier rechnen die Leistungsträger untereinander ab und klären, wer welche Kosten übernimmt. Der Patient wird davon weitgehend befreit.


Leistung muss stimmen

Auf der anderen Seite muss der Reisende damit eine besondere Sorgfalt an den Tag legen, um zu prüfen, welche Leistung seiner gesetzlichen Absicherung nicht mehr gilt und zusätzlich privat versichert werden muss.

Viele private Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, die eine Vielzahl von Leistungen umfassen. Sie decken im Zweifel auch diejenigen Kosten, die die GKV nur zu einem Teil übernimmt und zahlen den Rest, auf dem der Patient sonst sitzen bleiben würde.

Vorteil: Angebote der Reiseversicherung sind vom Urteil des Bundessozialgerichts nicht betroffen. Auch dann nicht, wenn sie in Kooperation einer gesetzlichen mit einer privaten Krankenversicherung angeboten werden.

 

Veröffentlicht in PKV News & Infos

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