Unisex-Tarife in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Unisex Tarife in der privaten Krankenversicherung

Achtung: Ab 21.12.2012 gelten neue Unisex-Tarife in der PKV!

Der Hintergrund: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf ab dem 21.Dezember 2012 das Geschlecht zur Tarifierung von Versicherungsleistungen kein beitragsrelevantes Kriterium mehr darstellen. Zu diesem Zeitpunkt läuft die nach der europäischen Gleichstellungsrichtlinie gewährte Übergangsfrist für die Versicherungsunternehmen ab. Daraus folgt künftig eine grundsätzlich beitragsrelevante Gleichbehandlung von Frauen und Männern innerhalb neu abgeschlossener Versicherungsverträge. Dies kommt selbstverständlich auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zur Anwendung, in welcher Frauen bisher höhere Beiträge als Männer zu entrichten hatten, was unter anderem in ihrer höheren Lebenserwartung begründet liegt. Verbraucherschützer begrüßen die EuGH-Entscheidung, schließlich wird somit ihrer Meinung nach der Fokus in der Tarifierung auf andere Faktoren, wie zum Beispiel das Einkommen, als auf das Geschlecht gelenkt. Auf diese Weise würde Geschlechterdiskriminierung künftig wirksam verhindert. Anderseits steht die Befürchtung im Raum, dass Beiträge der günstigeren Tarife an teurere angepasst werden und nicht umgekehrt. Dies kulminiert in der Ankündigung diverser Versicherungsunternehmen, sogenannte Risikopuffer einzuplanen, sollten potenzielle Versicherungsnehmer/innen gänzlich auf Abschlüsse aufgrund höherer Prämien verzichten.

Wer von der Unisex-Regelung profitiert

Die vermeintlichen Nutznießer der Einführung von geschlechtlich gleichgestellten PKV-Tarifen sind demnach die Versicherungsnehmerinnen. Die angebotenen einheitlichen Unisex-Tarife weisen für sie insgesamt eine leichte Beitragssenkung innerhalb der Tarifstrukturen auf, während Männer mit deutlichen Steigerungen des Beitrags bei Neuabschlüssen rechnen müssen. Bisher bestimmten Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht den Preis der PKV-Policen. Durch den Wegfall der dritten Kategorie wird eben nicht mehr beitragsrelevant berücksichtigt, dass Frauen, statistisch gesehen, eine durchschnittlich rund sechs Jahre höhere Lebenserwartung haben und somit, auf die Lebensdauer bilanziert, höhere Gesundheitskosten verursachen. Die geschlechtliche Gleichstellung im PKV-Bereich vernachlässigt künftig diesen Faktor, wodurch andere Tarifierungsmerkmale in der Vordergrund rücken, die sich für Männer nachteilig gestalten könnten. Grundsätzlich erwarten Experten, dass männliche Versicherungsnehmer mit ihren Beiträgen die Unisex-Tarife quersubventionieren, während Frauen sich an (wenn auch moderaten) Beitragssenkungen erfreuen können.

Stichtag für Unisex-Tarife

Bis zum Stichtag der Gültigkeit von Unisex-Tarifen am 21. Dezember 2012 sollten Männer, die einen Abschluss einer privaten Krankenversicherung anstreben, dringend einen Vergleich der noch möglichen Bisex-Tarife durchführen und sich somit noch günstige Beitragssätze sichern. Gerade jetzt werben Krankenversicherungsunternehmen oftmals mit Sondertarifen um Neukunden, bevor sich die finanzielle Attraktivität der PKV für männliche Versicherungsnehmer womöglich verschlechtert. Dabei sind, wie eigentlich immer, die Vertragsinhalte (Leistungen, Sonderregelungen etc.) genau zu prüfen. Für Frauen hingegen könnte es lohnenswert sein, das im Versicherungsvertragsgesetz festgeschriebene Tarifwechselrecht in Anspruch zu nehmen. Nach der endgültigen Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinie sollten sie prüfen, ob ein Unisex-Tarif womöglich bessere Prämienbedingungen bereithält.

► Aktuelle Tarife schnell vergleichen

Veröffentlicht in PKV News & Infos Getagged mit: , , , , ,

Günstige PKV Tarife?

Mit dem ➜ PKV Vergleich finden Sie schnell die günstigsten Tarife mit den besten Leistungen. 100% ANONYM!

Auf Google+ folgen