Anstieg der Zusatzbeiträge auch 2017

Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen steigen

Bereits im laufenden Jahr sind die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 0,2% und 0,6% gestiegen. Prognosen der gesetzlichen Kassen selbst sehen allerdings weitere Steigerungen zum Jahreswechsel 2017 voraus. Beitragsspitzen von bis zu 1,8% Zusatzbeitrag können nicht ausgeschlossen werden. Das gibt der Verband der gesetzlichen Krankenversicherung aktuell an.

Hintergrund sind steigende Ausgaben für medizinische Leistungen bei weitgehend gleichbleibenden Einnahmen. Begründet wird das, so der Verband, mit steigenden Kosten durch verbesserte Behandlungsmethoden einerseits, auf der anderen Seite jedoch auch mit dem gestiegenen Durchschnittsalter der Versicherten. Das lässt die Ausgabe statistisch begründet steigen – und nicht jede Krankenkasse hat ausreichende Rücklagen, um kurzfristig diese gestiegenen Ausgaben zu kompensieren.

Mehr noch: Zusatzbeiträge können auch rückwirkend erhoben werden. Die Kasse muss vor gesetzlichem Hintergrund nachweisen, dass sie die zusätzliche Beitragserhebung wirtschaftlich begründet durchführen muss – und die Pflichtversicherten müssen im schlimmsten Fall auch für bereits zurückliegende Monate zusätzliche Beiträge entrichten.


Sonderkündigungsrecht

Zwar wird jedem, dessen Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zugesprochen – aber aus verschiedenen Gründen ist das nicht immer wirkungsvoll. Denn fast alle Kassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge regelmäßig – und mit einem Wechsel gibt man in den meisten Fällen auch Zusatzleistungen auf, die die jeweilige Kasse ihren Mitgliedern exklusiv bietet.

Die Eckdaten:

Das Sonderkündigungsrecht greift zum Zeitpunkt der Erhöhung. Der Versicherte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt der Erhöhung hin kündigen und muss dann nachweisen, dass er weiterhin (dann bei einer anderen Kasse, bei der er sich nach der Kündigung anmeldet) krankenversichert ist.

Die Sonderkündigung kann nach jeder Erhöhung der Zusatzbeiträge ohne Begrenzung in der Anzahl durchgeführt werden.

Auch eine reguläre Kündigung kann beliebig oft durchgeführt werden. Allerdings gelten hier zwischenzeitlich Mindestversicherungszeiten. Sie hängen von möglichen Zusatzverträgen mit der Kasse ab und liegen zwischen 18 und 36 Monaten.


Alternativen zur Absicherung

Das Einsparpotential durch einen Kassenwechsel wird deutlicher, je höher der eigene Verdienst ist. Die gesetzlichen Kassen erheben die Zusatzbeiträge, wie die regulären Beiträge auch, relativ gemessen am Einkommen. Je näher dieses Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze der Kassen liegt, desto stärker das Einsparpotential bei einem Wechsel.

Je näher das Einkommen jedoch an der Beitragsbemessungsgrenze liegt, desto näher liegt es ggf. auch an der Jahresarbeitsentgeltgrenze, deren Überschreiten einen Wechsel aus der gesetzlichen Pflichtversicherung in die private Krankenversicherung ermöglicht.

Ein solcher Wechsel kann neben wesentlichen Leistungsverbesserungen auch Einsparungen bei den Beiträgen bewirken. Beiträge der Privaten werden nicht am Einkommen, sondern an den versicherten Leistungen erhoben. Unter bestimmten Umständen lohnt es sich, einen Wechsel zu prüfen.


Leistungen der privaten Krankenversicherung auch für gesetzliche Pflichtversicherte

Allerdings ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Pflichtversicherte nur dann möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze dauerhaft überschritten wird – und nur dann lohnt er sich auch.

Daneben können gesetzlich Versicherte zusätzliche Leistungen über private Zusatzversicherungen ausgleichen.

Das bedeutet: Wenn durch einen Wechsel der Krankenversicherung wesentliche Einsparungen erreicht werden, können die ggf. nicht mehr zugänglichen Zusatzleistungen privat abgesichert werden.

Die Zusatzbeiträge der Kassen liegen derzeit insgesamt zwischen 0,7% und 1,6% – hier können also durch einen Wechsel erheblich Kosten reduziert werden. Die private Zusatzabsicherung von Extra-Leistungen ist in vielen Fällen günstiger und trägt einen größeren Leistungsumfang, als der teurere Tarif in der Kasse.

 

Veröffentlicht in PKV News & Infos

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