Ihre Private entscheidet selbst ob der Beitrag steigt – darf sie das?

Ohne unabhängige Prüfung trotzdem rechtmäßige PKV-Beiträge?

 

Der Gesetzgeber gibt in §203 des Versicherungsvertragsgesetzes VGG vor, dass Beitragserhöhungen durch einen unabhängigen Treuhänder bestätigt werden müssen, bevor sie wirksam werden.

Ein AXA-Kunde stellte fest, dass eine zurückliegende Beitragserhöhung der Jahre 2012 und 2013 von einem wirtschaftlich nicht unabhängigen Treuhänder bestätigt worden war. Er klagte dagegen, die Verhandlungen gingen durch mehrere Instanzen. Jetzt hat des Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Ja, der Treuhänder war zwar tatsächlich nicht unabhängig. ABER: Nein, rechtswidrig war das trotzdem nicht. Die Beitragserhöhung war trotzdem wirksam. Der Kunde erhält sein Geld nicht zurück.

Das Gesetz sagt, eine Beitragserhöhung, ist möglich, „sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.“ (§203, 2, VGG)

Der BGH hatte festgestellt, dass Kunden von privaten Versicherungsunternehmen kein Mitspracherecht haben, wenn es um die Bestellung des Treuhänders geht. Der „unabhängige“ Treuhänder muss aber von der Versicherung bestellt werden. Deren Aufsichtsrat ist dafür verantwortlich – nicht der Kunde. Daraus erwächst aber keine Rückforderung der Beiträge. Dem Gericht genügt, dass die Versicherung geprüft hat. Wenn der Kunde prüfen dürfte, hieße das, „die Wirksamkeit der Prämienanpassung mangels Rechtskraftwirkung für andere Versicherungsnehmer unterlaufen.“, so der BGH. „Denn die Vorschriften zur Prämienanpassung bezwecken es vor allem, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen durch den Versicherer zu gewährleisten.“

Das heißt: Es ist wichtiger, dass die Versicherungen zahlen können, als dass der Treuhänder tatsächlich unabhängig bestellt wurde.

ABER: Auch hier hat der BGH Einschränkungen ausgesprochen. Die Berechnungsgrundlagen für die höheren Beiträge müssen korrekt berechnet worden sein, und die höheren Beiträge müssen auf Grundlage dieser Berechnungen auch schlüssig und stichfest begründet worden sein. Ob das im vorliegenden Fall so ist, müssen Sachverständige nun klären. Denn die finale Entscheidung darüber hat der BGH dem ursprünglichen Gericht zurück gegeben. Das Landgericht Potsdam soll das prüfen und ein Urteil fällen.

„Die Interessen des Versicherungsnehmers sind dadurch gewahrt, dass im Rechtsstreit über eine Prämienerhöhung vor den Zivilgerichten eine umfassende materielle Prüfung der Ordnungsgemäßheit der vorgenommenen Beitragsanpassung stattfindet.“, sagt der BGH im Urteil vom 19. 12. 2018 (AZ: IV ZR 255/17).

Das Ergebnis kann auf zwar sich warten lassen. Aber es kann durchaus eine Überraschung bereithalten! Sollte das Landgericht Potsdam feststellen, dass die Berechnungen falsch waren oder die Grundlagen aufgrund der Verbindungen zwischen Treuhänder und Versicherung nicht stimmig sind, könnte es zu einer Verpflichtung der Versicherer kommen, die angehobenen Beiträge zurückzahlen zu müssen.

Veröffentlicht in PKV News & Infos

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