Lohnt sich der Wechsel in der PKV wegen Corona? Und was zahlen die Gesetzlichen?

Welcher Versicherer zahlt was bei Corona?

Die Corona-Erkrankung COVID-19 beschäftigt Versicherte und Versicherer gleichermaßen. In Bezug auf die Behandlung, Tests und Zahlung von Krankentagegeld auch zu Hause sind die Hauptfragen. Bessere Leistungen bei dem einen Versicherer können vor dem Hintergrund der aktuellen Lage durchaus ein plausibler Grund zum Wechsel sein.

Aber ist das wirklich ratsam? Und wann lohnt es sich?

Dann lohnt sich ein Wechsel

Grundsätzlich ist ein Wechsel bei günstigeren Beiträgen und besseren Leistungen sinnvoll. Im konkreten Fall spielen aber mehrere Faktoren eine Rolle. Ein wesentlicher ist die generelle Unklarheit, welche Behandlungsmethoden zu einer Therapie von COVID-19 gehören und was medizinisch sinnvoll und nötig ist.

Alle Versicherer folgen lt. Branchenmagazinen mehr oder weniger der gleichen Richtschnur: Ärztliche Verordnung ist ein Indiz für medizinische Notwendigkeit. Nicht wissenschaftsmedizinisch anerkannte Behandlungsmethoden werden auch nicht übernommen.

Hier besteht zwischen den Tarifen der einzelnen Versicherer und den Versicherern insgesamt kein großer Unterschied. Deswegen allein zu wechseln, ist kaum empfehlenswert. Denn Sie verlieren die Anrechnung bestehender Wartezeiten mit großer Wahrscheinlichkeit in vielen versicherten Bereichen. Die neuen Wartezeiten liegen im Mittel bei 3 Monaten. In der gegenwärtigen Phase kann das zum Problem werden.

Fazit: Wenn Sie grundsätzlich unzufrieden mit Ihrem Versicherer sind und eine Vielzahl von Gründen für einen Wechsel sprechen, sollte man ihn im individuellen Fall nicht ausschließen. Aber nur wegen möglicher besserer Leistungen bei COVID-19 ist sicher keine gute Empfehlung. Denn nach wie vor ist nicht klar, wie mit der Erkrankung umgegangen werden kann und wer welche Leistungen final übernehmen wird.

Wie ist der Vergleich zur Gesetzlichen?

Medizinisch notwendige Leistungen werden sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung getragen. Es sind keine separaten Verträge oder Klauseln zu Corona und COVID-19 nötig.

Das gilt auch für präventive Tests, die nicht auf ärztliche Anforderung durchgeführt werden sollen. Beide Systeme – die gesetzlichen Kassen und die privaten Krankenversicherungen – lehnen die Kostenübernahme hier bisher ab.

Zusatzleistungen

Haben Sie in Ihrer Privaten Zusatzleistungen vereinbart, gelten die weiterhin. Welche das sind, ist eine individuelle Frage. Prüfen Sie Ihren Vertrag entsprechend.

Lohnfortzahlung vs. Krankentagegeld

Für die meisten ist die drängendste Frage, ob sie bei einer Erkrankung oder in häuslicher Quarantäne Krankengeld erhalten.

In beiden Systemen kommt es darauf an.

Die GKV zahlt bei Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit ab dem Tag, ab dem der Arbeitgeber seine gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstellt. Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt.

Die PKV zahlt je nach vertraglicher Vereinbarung. Privatpatienten versichern Anspruch auf Krankentagegeld separat. Es kann ab dem 10 oder 15 Tag oder später vereinbart werden. Das richtet sich nach der Police, dem Versicherer und den Ansprüchen beim Versicherten. Wer kein Krankentagegeld versichert hat, bekommt im Krankheitsfall auch keine Leistungen ausbezahlt. Das ist auch in der Quarantäne der Fall, wenn zwar ein Krankenhaustagegeld, aber kein Krankentagegeld vereinbart worden ist.

Sowohl Gesetzliche als auch Private zahlen nicht für Homeoffice und präventive Quarantäne, auch wenn sie behördlich angeordnet ist. Versicherungsfall ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.

Veröffentlicht in PKV News & Infos

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