Der Hintergrund: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf ab dem 21.Dezember 2012 das Geschlecht zur Tarifierung von Versicherungsleistungen kein beitragsrelevantes Kriterium mehr darstellen. Zu diesem Zeitpunkt läuft die nach der europäischen Gleichstellungsrichtlinie gewährte Übergangsfrist für die Versicherungsunternehmen ab.…